Internationale Rechtskommission
Die 1947 gegründete Rechtskommission als Teil der Generalversammlung (GV) befasst sich mit internationalem Recht und beschließt Regelungen zu Themen, deren Rechtslage von weltweiter Bedeutung - aber dennoch oft unklar - ist. Die 34 Mitglieder treffen sich jährlich in Genf für normalerweise zwölf Wochen und ergründen verschiedene weltweit wichtige Themen, wie zum Beispiel das Seerecht, die Emission von Schadstoffen, Regelungen bei Konflikten zwischen mehreren Staaten, Vorbehalt zu multilateralen Konventionen etc. Dabei immer mit dem Ziel vor Augen, international, aber auch national, tragbare Regelungen zu schaffen. Natürlich kann das für einige Staaten bedeuten, ihre eigenen Interessen zurücksetzen zu müssen.
Im Rahmen der SPUN-Sitzungswoche haben die Delegierten hier die Möglichkeit, neue Richtlinien zu erarbeiten oder die bereits bestehenden nach ihren Interessen umzuformen, denn das internationale Recht wird in Zukunft noch vielen heiklen Fragestellungen unterworfen sein - vielleicht mehr denn je.
Stellvertretende Vorsitzende
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Verehrte Exzellenzen der Sitzungswoche, hallo zukünftige RKler!
Mein Name ist Jue Xiang Wang, ich komme aus Strausberg bei Berlin und besuche derzeit die 12. Klasse des Theodor-Fontane-Gymnasiums desselben Ortes. Nachdem ich im letzten Jahr erst durch Zufall, aber dann mit viel Enthusiasmus Katar - natürlich in der RK ;) - vertrat, freue ich mich nun besonders, in diesem Jahr (nach einem Wechsel im Vorsitz) zusammen mit Alexander Brodski die Internationale Rechtskommission leiten zu dürfen. Die kontroversen, interessanten und gerade auch in diesem Ausschuss rhetorisch sehr genau zu nehmenden Debatten machen einen großen Anteil am oft zitierten und wirklich einmaligen SPUN-Feeling aus.
Ansonsten wünsche ich viel Spaß bei der Vorbereitung, bei Fragen könnt ihr mich gerne jederzeit kontaktieren.
Ich freue mich auf euch und auf eine tolle Sitzungswoche 2008 - bis dahin!
Vorsitzender
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Geehrte Exzellenzen,
liebe SPUNerinnen und SPUNer,
ich freue mich sehr, Euer Vorsitzender in der Internationalen Rechtskommission bei SPUN 2008 sein zu dürfen. Mein Name ist Alexander Brodski, letztes Jahr habe ich Deutschland in der WH und der WiSo vertreten. Eigentlich sollte ich dieses Jahr im Sicherheitsrat sitzen (Sorry, Samuel!) aber als diese Stelle kurzfristig vakant wurde, habe ich nicht lange gezögert. Denn das Recht war schon immer die Grundlage des menschlichen Miteinanders und dementsprechend wichtig für die Zukunft sind die Weichen, welche die Weltgemeinschaft heute in der UN stellt. Ich bin mir sicher, dass die Auseinandersetzung mit den heiklen Fragen des Rechts oder Unrechts zu fruchtbaren Diskussionen führen wird.
Ich freue mich auf die hitzigen Debatten und die lockere Carpe-Noctem-Stimmung danach!
Bei allen Fragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Stay SPUNed,
Euer Alex
Themen
Good Governance
Good Governance ist ein idealisiertes Konzept. Doch was macht eine "gute" Regierungsführung eigentlich aus, woran macht man eine "schlechte" wiederum fest? Betrachtet man dieses Thema aus verschiedenen Blickwinkeln, so entstehen auch ganz verschiedene Schwerpunkte. Fragt man die Weltbank, die das Konzept Good Governance in der 80er Jahren vorstellte, so werden u.a. Transparenz des staatlichen Etats, verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und ökonomische Stabilität gefordert. Fragt man die EU, so wird dagegen Wert auf die Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Staatsstrukturen gelegt. Dies alles führt natürlich zu einem Zwiespalt in der Welt und schnell entsteht der Eindruck, dass die "westlichen Formen" in der Good Governance dominieren.
Jetzt sind die SPUN-RKler gefragt: Wie lässt sich Good Governance definieren? Welche Merkmale weist sie auf? Mit welchen Institutionen, staatlichen Verwaltungseinheiten oder auch wirtschaftlichen Zügen kann man sie in der Zukunft verfolgen?
Auslieferung
Obwohl das Römische Statut mit den Artikeln 89 und 90 Regelungen zur Auslieferung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit Beschuldigter traf, so ist die Umsetzung noch nicht vollständig realisiert. Durch die Blockade der Staaten, welche das Statut nicht unterschrieben oder ratifiziert haben, wird die Funktion u.a. des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC) maßgeblich beeinträchtigt. Umso essentieller ist ein Entwurf oder eine Überarbeitung von Richtlinien für eben diese Nichtvertragsstaaten: Sind bilaterale Verträge, die den Intentionen des Statutes entgegenwirken, hier zulässig oder sollte dies zu Gunsten der internationalen Rechtsprechung untersagt werden?
Welche allgemeinen Grundsätze müssen bei der Auslieferung definiert und befolgt werden - auch bei Problematiken wie Korruption oder Veruntreuung von Geldern durch staatliche Repräsentanten?
Immunität von Diplomaten
In Anbetracht der schwer zu gestaltenden Vorgehensweise von Staaten bei Vergehen von Diplomaten anderer Länder stellt sich die Frage, ob die Straflosigkeit überdacht werden muss. Obwohl dieses Thema seit der ersten Sitzung der Internationalen Rechtskommission 1949 Bestand hatte und die "Vienna Convention on Diplomatic Relations" 1961 verabschiedet wurde, müssen jedoch möglicherweise noch weitere Präzisierungen bzw. Erneuerungen folgen. Auch in Hinblick auf die schwerwiegenden Misserfolge bei der UN-Mission im Kosovo (UNMIK) - Vergehen unter dem Deckmantel der Diplomatie - muss die RK möglicherweise auch Regeln für die eigenen Reihen der UN entwerfen.

