Abrüstungskommission
Die Abrüstungskommission der Vereinten Nationen, die im Jahre 1952 durch die UN-Resolution 502 gegründet wurde, ist eine vorbereitende Fachkommission, die dem ersten Ausschuss der Generalversammlung untersteht (General Assembly First Commitee). Die Abrüstungskommission tritt jährlich für zwei Wochen im Frühjahr zusammen, um über Themen der Abrüstung und der Rüstungskontrolle zu debattieren. Da die Abrüstungskommission eine Fachkommission ist, besteht ihre Hauptaufgabe darin, Resolutionen für die Generalversammlung vorzubereiten. Ein Hauptaugenmerk bei dieser Arbeit besteht darin, Detailfragen soweit zu klären, dass es der Generalversammlung schnell möglich ist einen Konsens zu finden. Die aktuelle weltpolitische Lage zeigt besonders deutlich die Notwendigkeit eines solchen UN-Gremiums. Dies wird auch durch die Brisanz der Themen und der verabschiedeten Resolutionen gezeigt. Bei ihrer Gründung hat die Abrüstungskommission ein generelles Mandat des Weltsicherheitsrates für Rüstungsfragen erhalten und ist seitdem das treibende Gremium im Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle.
Stellvertretende Vorsitzende
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Verehrte Exzellenzen der Sitzungswoche 2008, liebe zukünftige AKler!
Ich begrüße euch zusammen mit Marian - als erste Frau in der SPUN-Historie im Vorsitz der AK - ganz herzlich in diesem tollen Ausschuss. Mein Name ist Ann-Christine Niepelt, ich bin fast 18 Jahre alt und besuche in Kölle die Stufe 12 des Erzb. Irmgardis-Gymnasiums. Im letzten Jahr habe ich mit großer Freude die Vereinigten Staaten von Amerika in der UG vertreten. Die Begeisterung an SPUN hat mich direkt gepackt, sodass schnell der Entschluss feststand, im Orga-Team mitzuwirken. Nach zwei sehr erfolgreichen Vorbereitungsseminaren bin ich nun recht zufällig in den Vorsitz der AK gewählt worden. Ich freue mich aber sehr, nun schon in diesem Jahr die SPUN-Sitzungswoche aus der anderen Perspektive zu betrachten. Auch wenn ihr nicht jeden Tag mit den Themen unseres Ausschusses konfrontiert werdet - scheut euch nicht, Delegierte(r) der AK zu werden! Deswegen bin ich sehr gespannt, wie ihr die Themen in sicherlich sehr kontroversen Debatten und interessanten Resolutionen umsetzen werdet! Wenn euch irgendwo der Schuh drückt, mailt mich einfach an - ich versuche euch schnellstmöglichst weiterzuhelfen.
Bis zur Sitzungswoche- Stay SPUNed
Eure Ann-Christine
Themen
Landminen (Aktualisierung der Ottawa-Konvention)
Im Jahr 1999 trat mit der "Ottawa-Konvention" ein internationales Übereinkommen in Kraft, das jegliche Anti-Personenminen ächtet. Es verbietet den Unterzeichnerstaaten die Produktion, den Handel, den Export und den Einsatz dieser Waffe. Bis heute wurde das Abkommen allerdings nicht von allen Staaten unterzeichnet. Unter anderem die USA, Russland, China, Pakistan, Indien und der Iran sind der Konvention bis heute nicht beigetreten. Darüber hinaus werden immer noch in vielen Staaten der Welt Gelder für die Entwicklung und Produktion neuer Minensysteme ausgegeben. Außerdem werden Anti-Personen-Minen häufig als Panzerabwehrminen, Anti-Fahrzeugminen, Fernminen oder Flächenverteilungsminen bezeichnet, da diese laut der Ottawa-Konvention nicht verboten sind.
Die Aufgabe der internationalen Staatengemeinschaft ist es also in der Abrüstungskommission Lösungsstrategien für das nicht behobene Landminenproblem zu entwickeln und voranzutreiben, da eine Anti-Fahrzeugmine keinen Unterschied zwischen einem Panzer, einem LKW und einem Schulbus macht.
Waffenlieferung an paramilitärische Organisationen
In einer Zeit, in der asymmetrische Kriegsführung zunehmend an Bedeutung gewinnt und der internationale Terrorismus den Weltfrieden gefährdet, wird die Gefahr und Bedrohung, die von paramilitärischen Organisationen ausgeht immer deutlicher. Diese Gruppen vertreten oft fundamentalistische Ansichten und verfolgen radikale Ziele. Das Problem in der Thematik besteht zentral darin, dass diese Gruppen teils über umfassende Waffenarsenale verfügen, aber keinerlei Kontrolle unterliegen. Ihre Waffenlieferungen erhalten diese aus dem Ausland von Lieferanten, die mit dem Konflikt vor Ort nicht in direkter Verbindung stehen, aber die Krisen anheizen und von möglicher Eskalation finanziell profitieren. Die Notwendigkeit von schärferen Regeln und Kontrollen, die diese Waffenlieferungen weiter einschränken, wird immer deutlicher und zwingt die Völkergemeinschaft zum Handeln.
Biowaffen
Das "Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen" (Biological Weapons Convention/BWC) trat am 26. März 1975 zur Unterstützung des Genfer Protokolls von 1925 in Kraft. Im Rahmen dieser Konvention wurde zum ersten Mal auf multilateraler Ebene die Produktion und der Gebrauch einer ganzen Waffenkategorie verboten. Das Fehlen von Kontrollmechanismen und eine hohe Anzahl von Nichtvertragsstaaten, vor allem in Afrika sowie im Nahen und Mittleren Osten, haben die Effektivität der Konvention jedoch bisher maßgeblich eingeschränkt. Desweiteren ist das Verbot durch die zulässige "Defensivforschung", die Forschung zu "Vorbeugungs- und Schutzzwecken", geschwächt, weil es in der Praxis oft unmöglich ist, zwischen "offensiven" und "defensiven" Programmen zu unterscheiden. Zudem lassen eine unpräzise Definition dieses Waffentyps und die florierenden Biowissenschaften eine permanente Überprüfung des Begriffs "biologische Waffen" sinnvoll erscheinen. Um Gefahren entgegen zu wirken, müssen die Vereinten Nationen jetzt handeln und die Konvention überarbeiten und ergänzen.
