Kommission für Abrüstung und internationale Sicherheit
Die Kommission für Abrüstung und internationale Sicherheit der Vereinten Nationen, die im Jahre 1952 durch die UN-Resolution 502 gegründet wurde, ist eine vorbereitende Fachkommission, die dem ersten Ausschuss der Generalversammlung untersteht (General Assembly First Commitee). Die Abrüstungskommission tritt jährlich für zwei Wochen im Frühjahr zusammen, um über Themen der Abrüstung und der Rüstungskontrolle zu debattieren. Da die Abrüstungskommission eine Fachkommission ist, besteht ihre Hauptaufgabe darin, Resolutionen für die Generalversammlung vorzubereiten. Ein Hauptaugenmerk bei dieser Arbeit besteht darin, Detailfragen soweit zu klären, dass es der Generalversammlung schnell möglich ist, einen Konsens zu finden. Die aktuelle weltpolitische Lage zeigt besonders deutlich die Notwendigkeit eines solchen UN-Gremiums. Dies wird auch durch die Brisanz der Themen und der verabschiedeten Resolutionen gezeigt. Bei ihrer Gründung hat die Abrüstungskommission ein generelles Mandat des Weltsicherheitsrates für Rüstungsfragen erhalten und ist seitdem das treibende Gremium im Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle.
Die Vorsitzende
Verehrte Exzellenzen,
mein Name ist Friedrich Thyssen, ich bin 19 Jahre alt und komme aus Düsseldorf. Derzeit besuche ich das erzbischöfliche St. Ursula-Gymnasium Düsseldorf, wo ich im April 2013 mein Abitur machen werde.
Letztes Jahr war ich als Delegierter des pakistanischen Großreichs bereits in der AK vertreten und
freue mich darauf in unserer diesjährigen Sitzungswoche die Diskussion zu leiten. Zusammen mit meinem geschätzten Mitvorsitzenden, Florian Griebel, wird es mir ein Vergnügen sein, jeden Verstoß gegen die GO resolut zu ahnden, ohne dabei jedoch den Spaß an der Sache aus den
Augen zu verlieren!
Als Delegierter der AK könnt ihr euch in jeder Beziehung als privilegiert fühlen! Ich wünsche uns allen viel Spaß bei den Debatten und hoffe außerdem, dass wir neben einigen Resolutionen auch ein paar neue Bekanntschaften zu Stande bringen werden. Ich freue mich auf Euch!
Euer
Friedrich Thyssen
Die stellv. Vorsitzende
Sehr verehrte Exzellenzen, liebe Delegierte der Sitzungswoche 2012,
mein Name ist Kristina Reinbold und ich freue mich sehr, euch in diesem Jahr in der Kommission für Abrüstung und internationale Sicherheit begrüßen zu dürfen, die ich als zweiter Vorsitz mit Lea Faltmann leiten werde. Ich bin 19 Jahre alt und besuche zurzeit die 13. Klasse am Gymnasium Paulinum in Münster.
Letztes Jahr war ich zum ersten Mal bei SPUN dabei und habe die Russländische Föderation in der Afrikakommission vertreten. Bereits zuvor hatte ich die Möglichkeit, in Bath, England, bei einer MUN-Konferenz Ecuador vertreten zu können. Ich freue mich darauf, das Geschehen als zweite Vorsitzende einmal selbst mitgestalten und von einer anderen Seite betrachten zu können.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Sitzungswoche 2012 und hoffe auf zahlreiche interessante Debatten.
Viele Grüße,
eure Kristina
Themen
Private Sicherheits- und Militärunternehmen
Im Zuge des zunehmenden wirtschaftlichen Prinzips des Outsourcings, das mittlerweile auch Staaten weltweit übernommen haben, erfolgte in den letzten Jahrzehnten eine wesentliche Umstrukturierung militärischer Einheiten und Organisationen. Die sogenannten Private Military Companies (PMCs) sind Wirtschaftsunternehmen, die von Unternehmen oder Staaten beauftragt werden, um die unterschiedlichsten Aufgaben in Krisengebieten zu übernehmen. Dieses Einsatzgebiet umfasst die Sicherung von Transporten und Personen, als auch Soldatenausbildung und Luftraumüberwachung. Die Bedeutung der privaten Dienstleister stieg in den letzten Jahren, besonders im Zusammenhang mit dem Irakkrieg, drastisch an, wobei gerade Einsätze, die im direkten Zusammenhang mit Kampfhandlungen stehen aus politischen und ökonomischen Gründen kritisch betrachtet werden sollten.
Grundsätzlich sind im Rahmen von bewaffneten Konflikten alle „Kriegsführenden“ den durch die Haager Landkriegsordnung und Genfer Friedenskonventionen niedergelegten Grundsätzen verpflichtet. Im Gegensatz zu Fremdenlegionen fallen die PMCs allerdings nicht unter die Definition von „Militärverband“, damit gelten ihre Mitarbeiter solange sie nicht direkt an Kampfhandlungen beteiligt sind ebenfalls im Sinne der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle als Zivilisten. Falls sie allerdings doch in „Feindseligkeiten“ involviert sind, können sie nach nationalem Strafrecht des Landes, in dem die Kampfhandlungen ausgeführt wurden, aufgrund ihre mangelnden Kombattantenstatus‘ verurteilt werden. Problematisch daran ist allerdings, dass die Privaten Sicherheits- und Militärunternehmen meist in Ländern zum Einsatz kommen, in denen bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen oder die im Allgemeinen strukturell sehr schwach sind. Infolgedessen gibt es praktisch keine Verurteilungen von Verletzungen des Völkerrechts. Die rechtliche Grauzone, in der sich die PMCs bewegen, kann von Staaten als gezielte Umgehung des Völkerrechts genutzt werden. Beispielsweise sorgte der Einsatz des Unternehmens „Blackwater“ im Irakkrieg für Schlagzeilen, nachdem bekannt wurde, dass dessen Mitarbeiter sowohl im Irak als auch in den USA durch Vereinbarungen vor völker- und strafrechtlicher Verfolgung geschützt waren.
Wünschenswert wäre demnach eine genaue Definition und Einordnung der PMCs, die die juristische Klärung der durch deren Mitarbeiter verursachten Straftaten ermöglichen würde.
Interkontinentale Trägersysteme
Im Rahmen des technischen Fortschrittes und der Eröffnung der Möglichkeiten immer leistungsfähigere Waffen zu bauen, kam es insbesondere im zweiten Weltkrieg zur Entwicklung sogenannter Interkontinentalraketen, welche vor allem durch eine mögliche Aufrüstung mit nuklearen Sprengköpfen eine globale Bedrohung darstellen. Allgemein gilt es zwischen ICBM (Intercontinental Ballistic Missile), sogenannten landgestützten Raketen und SLBM (Submarine launched Ballistic Missile), seegestützten Raketen zu unterscheiden. Erstere sind überwiegend in der USA und Russland zu finden und können teilweise Strecken von bis zu 15,000 km zurücklegen, um sodann mit höchster Zielgenauigkeit ihre Bestimmungsorte zu treffen.
Um dieser neuen Bedrohung entscheidend entgegen zu wirken wurde bereits im Jahre 1972 ein ABM-Vertrag (Anti-Ballistic Missiles) zwischen den USA und der UdSSR abgeschlossen, um die Anzahl der Raketenabwehrsysteme zu begrenzen. Dieser Vertrag wurde jedoch im Jahre 2002 durch Austritt der USA aufgelöst. Da Spannungen, hervorgerufen durch ein Wettrüsten mit ICBMs, verhindert werden möchten, wurden weiter Verhandlungen geführt und Verträge abgeschlossen. Zu diesen gehört u.a. der START I (Strategic Arms Reduction Treaty), der ebenfalls zwischen den USA und Russland abgeschlossen wurde, 1994 in Kraft trat und im Jahre 2009 ohne Verlängerung ausgelaufen ist. Dieser Vertrag beinhaltete sowohl die Einschränkung der ICBMs als auch die der SLBMs auf 1,600 pro Nation. START II, der Nachfolgevertrag von START I, wurde bereits 1993 von den USA und Russland unterzeichnet, jedoch erst 1996 von den USA ratifiziert und im Jahr 2000 von Russland. Ziel dieses Vertrags war es die strategischen Nuklearwaffen auf 3,000-3,5000 Gefechtsköpfe zu reduzieren und alle landgestützten Raketen mit Mehrfachgefechtsköpfen zu verbieten, allerdings trat START II nie in Kraft. Anstelle eines dritten START Vertrags, zur weiteren Reduzierung der Anzahl von Atomsprengköpfen trat 2003 der SORT Vertrag (Strategic Offensive Reductions Treaty) in Kraft. Dieser sieht vor, dass beide Seiten ihre Gefechtsköpfe bis zum Jahresende 2012 auf zwischen 1,700 und 2,200 reduzieren. Im Gegensatz zu den START Verträgen beinhaltet der SORT Vertrag keine Verringerung der Trägersysteme, sondern unterliegt einer Fokussierung auf einsatzbereite Sprengköpfe.
Erst kürzlich, am 8. April 2010 unterzeichneten die USA und Russland den sogenannten New-START-Vertrag und bereits am Ende des gleichen Jahres wurde dieser von den USA ratifiziert und wenig später, Anfang des Jahres 2011, ebenfalls von Russland, so dass der New-START-Vertrag am 5. Februar 2011 in Kraft treten konnte. Der Vertrag selbst sieht vor, dass die Anzahl der Trägersysteme von 1600 auf 800 reduziert wird.
Um die Bedrohung durch ICBMs und SLBMs auch in Zukunft weiter einzudämmen wäre insbesondere der Abschluss von multilateralen Abkommen wünschenswert und erfordert somit die Zusammenarbeit aller Nationen.
Überarbeitung der Ottawa-Konvention
Im Jahr 1997 wurde in Ottawa, Kanada, unabhängig von den Vereinten Nationen, ein Anti-Personenminen-Verbotsvertrag von der ICBL (International Campaign to Ban Landmines) unterzeichnet. Drei Jahre später, 1999, trat die sogenannte Ottawa-Konvention in Kraft, die den Handel, die Produktion und den Export von Anti-Personenminen verbietet und insbesondere deren Einsatz. Bis Februar 2009 haben 156 Staaten die Konvention ratifiziert oder sind ihr beigetreten, jedoch wurde sie noch längst nicht von allen Staaten unterzeichnet, zu denen u.a. China, Russland, die USA und der Iran zählen.
Positive Auswirkungen der Konvention beinhalten die Zerstörung von ca. 44 Mio. Anti-Personenminen aus Lagerbeständen und ca. 250,000 Anti-Fahrzeugminen sowie eine kontinuierliche Absenkung der Opferzahlen auf unter 4,000 jährlich. Außerdem kann der Rückgang der Herstellerländer von 54 auf 13 verzeichnet werden. Zudem gelang es auf der zweiten Überprüfungskonferenz zur Ottawa-Konvention im Jahre 2009 die USA, China, Russland und Indien zumindest als Beobachter der Konferenz zu gewinnen.
Im Jahr 2008 rief der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki Moon, zu einem Internationalen Tag zur Aufklärung über Minengefahr und zur Unterstützung bei Anti-Minenprogrammen auf, um neue Todesopfer zu verhindern und weitere Staaten zur Ratifizierung von Abkommen wie dem Ottawa-Abkommen zu bewegen.
Unlängst wurde jedoch festgestellt, dass viele Staaten noch immer mehrere Milliarden in die Entwicklung und Produktion neuer Minensysteme investieren und die Anti-Personenminen mit neuen Bezeichnungen (z.B. Anti-Fahrzeugminen, Fernminen) versehen, so dass diese nicht von der Ottawa-Konvention erfasst werden und weiter gehandelt werden können. Aus diesem Grund ist die Zusammenarbeit aller Staaten auch in Zukunft von Nöten um die neu entstanden Problematik zu berücksichtigen und um Lösungsstrategien zu entwickeln im Konsens aller Staaten.